Recycling

PPWR – Die neue EU-Verpackungsverordnung: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Ende 2024 steht ein großer Wandel an: Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) wird Realität. Mit dieser neuen EU-Verordnung will die Europäische Union Verpackungen nachhaltiger machen und das europaweit verbindlich. Was bisher nationale Richtlinien waren, gilt künftig unmittelbar für alle 27 Mitgliedstaaten und damit für Hersteller, Händler und Online-Shops gleichermaßen.

Warum die PPWR kommt

Verpackungen sind aus unserem Alltag nicht wegzudenken – doch sie verursachen große Mengen an Abfall. Die neue Verordnung soll das ändern. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen, Abfälle zu vermeiden und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft aufzubauen. Dazu verpflichtet die PPWR Unternehmen, ihr Verpackungsdesign konsequent auf Nachhaltigkeit und Recyclingfähigkeit auszurichten.

Die wichtigsten Ziele im Überblick

  • Weniger Verpackungsabfälle:
    Bis 2025 sollen 65 % aller Verpackungen recycelt werden, bis 2030 steigt die Quote auf 70 %. Für Materialien wie Kunststoff, Glas, Metall und Papier gelten zusätzliche Zielwerte.

  • Recyclinggerechtes Design:
    Verpackungen müssen leicht trennbar und vollständig recycelbar sein.
    Unnötige Doppelverpackungen oder überdimensionierte Umkartons sollen vermieden werden.

  • Mehr Rezyklat, weniger Einweg:
    Die Verwendung von Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR) wird verbindlich.
    Gleichzeitig werden bestimmte Einwegverpackungen schrittweise verboten.

  • Transparente Kennzeichnung:
    Verpackungen müssen klar erkennen lassen, wie sie richtig entsorgt werden – damit Recycling nicht am Verbraucher scheitert.

  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR):
    Hersteller tragen künftig die Verantwortung über den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen – von der Gestaltung über Nutzung bis zur Entsorgung.

Zeitplan und Fristen

  • Herbst 2024: Finalisierung der PPWR

  • + 18 Monate: Inkrafttreten der Verordnung (voraussichtlich 2026)

  • Bis 2030: Alle Verpackungen auf dem EU-Markt müssen recycelbar sein

  • Ab 2035: Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Verpackungen tatsächlich recycelt werden

Was das für Online-Händler bedeutet

Die PPWR betrifft nicht nur Verpackungshersteller, sondern auch den E-Commerce.
Künftig gelten klare Anforderungen an Versandverpackungen:

  • Recyclingorientierte Gestaltung – Materialien müssen trennbar und sortenrein recycelbar sein

  • Leerraumverhältnis maximal 50 % – übermäßige Füllstoffe oder Luftpolster sind tabu

  • Keine künstliche Volumenvergrößerung – durch doppelte Böden oder übergroße Kartons

  • Minimierung von Chemikalien und Druckfarben – um Recyclingprozesse nicht zu behindern

Zudem gilt:
Wer Produkte unter eigener Marke vertreibt oder Verpackungen gestaltet, muss sich in einem nationalen Register (z. B. LUCID in Deutschland) registrieren und regelmäßig Bericht erstatten. Bei grenzüberschreitendem Versand ist ein bevollmächtigter Vertreter in jedem Land erforderlich.

Was das für Unternehmen bedeutet

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR ist weit mehr als eine Anpassung bestehender Regeln – sie ist ein Neustart für den gesamten Verpackungsmarkt. Unternehmen, die sich frühzeitig auf die neuen Vorgaben einstellen, können Kosten senken, nachhaltiger produzieren und ihr Markenimage stärken. Wer abwartet, riskiert Lieferprobleme, Zusatzkosten und Bußgelder.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, das eigene Verpackungsportfolio zu prüfen und Schritt für Schritt PPWR-konform zu werden.


Änderung des Verpackungsgesetzes

Foto: © WEBER Packaging GmbH, 2022

Neue verpackungsrechtliche Pflichten ab
1. Juli 2022

Wir möchten nochmals auf eine wichtige Änderung des Verpackungsgesetzes hinweisen, welche an vielen Stellen bereits kommuniziert wurde.

Hier müssen Sie in Aktion treten!

Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen usw. Außerdem bestehen neue Prüfpflichten für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister.

Diese Registrierung hat nichts mit den bekannten Entsorgungsgebühren zu tun, die wir für den überwiegenden Teil der Kunden als Vorlieferant als Kundenservice mit der Lizenzierung abwickeln.
Daran wird sich auch nichts ändern – diese Serviceleitung erbringen wir auch weiter.

Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die ihre Pflichten vollständig an einen Vorvertreiber delegiert haben, sind betroffen: Sie müssen sich ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registrieren. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot. Damit alle betroffenen Unternehmen ihren Pflichten rechtzeitig nachkommen können, startete der neue Registrierungsprozess am 5. Mai 2022.

Anbei der entsprechende Link zur Registrierung im Verpackungsregister und der Auszug der Änderung. Eine Video-Anleitung zur Registrierung finden Sie hier.

Änderung des Verpackungsgesetzes

Foto: © WEBER Packaging GmbH, 2021

Verbot bestimmter Kunststofftragetaschen

Die Änderung des Verpackungsgesetzes wurde am
08. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Dementsprechend ist ab dem 01. Januar 2022 das Inverkehrbringen bestimmter Kunststofftragetaschen verboten.

Welche Produkte sind davon betroffen?

„...Kunststofftragetaschen, mit oder ohne Tragegriff, mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Waren befüllt zu werden...“ (gemäß Verpackungsgesetz §5 Absatz 2)

Mit anderen Worten: Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 50µ
(und darüber) sind auch zukünftig in allen Branchen erlaubt.

Ab wann gilt diese Regelung?

Ab dem 01.01.2022 dürfen die betroffenen Produkte von Letztvertreibern in Deutschland nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können Restbestände abverkauft werden. 

Nach Inkrafttreten des Verbotes können bei Zuwiderhandlung Strafen bis zu 100.000 € verhängt werden. Die Herstellung bzw. der Export sind weiterhin erlaubt (beispielsweise für ausländische Märkte, in denen leichte Tragetaschen weiterhin zugelassen sind).

Welche Ausnahmen gibt es?

Grafik: © WEBER Packaging GmbH, 2021

  • Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15µ, die aus Hygienegründen erforderlich sind oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung dient,
    sind davon ausgenommen.

  • Tragetaschen, die in der Lieferkette bereits vor der Verkaufsstelle mit Ware befüllt wurden, sind von dem Verbot ebenfalls nicht betroffen.

    Beispiele:

  • Äpfel, die in transparenten Hemdchentaschen vorverpackt vom Bauernhof z.B.
    in einen Hofladen geliefert werden, dürfen auch zukünftig verkauft werden.

  • Brote oder Biskuit-Böden in Polybeuteln, die fertig vorverpackt in die Filiale(n)
    geliefert werden, dürfen auch zukünftig verkauft werden.

Sind biobasierte oder biologisch abbaubare Tragetaschen von dem Verbot ausgenommen?

Biobasierte oder biologisch abbaubare Tragetaschen sind ausdrücklich von den Regelungen nicht ausgenommen und somit gleichermaßen betroffen.

Werden Tüten bzw. Beutel ohne Griffloch anders behandelt?

Nein. Sofern die Tüten / Beutel in der Verkaufsstelle befüllt werden, gelten sie als Kunststofftragetaschen im Sinne des Gesetzes und sind somit verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie ein Griffloch (oder eine sonstige Tragehilfe) besitzen oder eben nicht.

Beispiel:

  • Schnittbrotbeutel, die in der Bäckerei mit Brot befüllt werden, gelten als Tragetasche im Sinne dieses Gesetzes und sind somit ab 01.01.2022 verboten.

Sie haben noch Fragen?

Sprechen Sie uns darauf an.
Wir informieren Sie gerne ausführlich.

Weitere Infos zum Verpackungsgesetz



Das Recycling erleichtern

Wortbild-Marke: © Sainsbury’s, 2017

Wortbild-Marke: © Sainsbury’s, 2017

Sainsbury's führt das größte Recycling-System für flexible Kunststoffverpackungen ein

Nach einem erfolgreichen Versuch im Nordosten Englands werden nun 520 Sainsbury's-Filialen ein Recyclingsystem für alle flexiblen Kunststoffe anbieten.

Sainsbury's ist der führende Supermarkt mit der bisher größten Einführung dieser Initiative. Die massenhafte Einführung wird dazu beitragen, die Verschmutzung durch Kunststoffabfälle drastisch zu reduzieren. Nur 17 % der britischen Kommunalbehörden sammeln flexible Kunststoffe für das Recycling!

Zu den gängigen Haushaltsgegenständen, die jetzt recycelt werden können, gehören Knusperverpackungen, Lebens-Mittel Beutel, Salattüten, Keks- und Kuchenverpackungen. Nach einem erfolgreichen Versuch im Nordosten Englands hat Sainsbury's in insgesamt 520 Supermärkten ein innovatives neues Recyclingsystem eingeführt, das es den Kunden ermöglicht, alle flexiblen Kunststoffverpackungen zu recyceln, die von den örtlichen Behörden in der Regel nicht für die Sammlung am Straßenrand akzeptiert werden.

Die Recyclingstellen vor den Geschäften machen es den Kunden leichter als je zuvor, eine nachhaltigere Wahl zu treffen, indem sie ein vertrauenswürdiges Recyclingsystem anbieten, bei dem sie flexible Kunststoffverpackungen korrekt entsorgen können. Dazu gehören Verpackungen wie Chips-Packungen, Lebens-Mittel Beutel, Salattüten sowie Keks- und Kuchenverpackungen, die derzeit von 83 % der britischen Kommunalbehörden nicht zum Recycling angenommen werden.

Die erweiterte Initiative hat das Potenzial, die Menge an Kunststoffverpackungen, die auf Mülldeponien landen, erheblich zu verringern. Ein Bericht von WRAP schätzt, dass flexible Folien im Jahr 2019 zu 290.000 Tonnen Kunststoffverpackungsabfällen beigetragen haben.

Die Einführung des neuen, marktführenden Recyclingsystems durch Sainsbury's ist der jüngste Schritt im Rahmen der Initiative des Einzelhändlers zur Verringerung, Wiederverwendung, Ersetzung und Wiederverwertung von Kunststoffen in seinen eigenen Betrieben, während er gleichzeitig den Kunden das Recycling weiter erleichtert.

Die Nachricht folgt auf die Ankündigung im Mai, dass Sainsbury's dem Flexible Plastic Fund beigetreten ist - einer Initiative, die sicherstellen soll, dass flexible Kunststoffe ordnungsgemäß recycelt werden. Obwohl flexible Kunststoffe ein Fünftel aller Kunststoffverpackungen der britischen Bürger ausmachen, werden derzeit nur 6 % für das Recycling gesammelt.

Claire Hughes, Direktorin für Produkt und Innovation bei Sainsbury's, sagte:

"Wir freuen uns sehr, dass wir die flächendeckende Einführung des Recyclingprogramms für flexible Kunststoffe in über 520 unserer Filialen ankündigen können. Die Erleichterung des Recyclings für unsere Kunden ist ein wichtiger Teil unserer Strategie, die Auswirkungen von Einwegkunststoffen auf die Umwelt zu minimieren, ebenso wie unser eigenes ehrgeiziges Ziel, die Verwendung von Kunststoffen in unseren eigenen Betrieben bis 2025 um 50 % zu reduzieren."

Sainsbury's hat sich als erster Einzelhändler dazu verpflichtet, den Verbrauch von Plastikverpackungen bis 2025 zu halbieren.

Das Unternehmen hat auch eine Vorreiterrolle übernommen, indem es Einweg-Plastiktüten aus losen Produkten entfernt hat, den Plastikanteil in den Verpackungen von Taste the Difference und SO Organic Lamm und Steak um 70 % reduziert hat und durch die Zusammenarbeit mit Prevented Ocean Plastic über 297 Tonnen Plastikmüll vermieden hat, indem es an der Küste gesammeltes Plastik zu Verpackungen für sein Erdbeer- und Frischfischsortiment umfunktioniert hat.

Der Einzelhändler wurde außerdem als Haupt-Supermarktpartner für die internationale Klimakonferenz der Vereinten Nationen, COP26, angekündigt, die im November dieses Jahres stattfindet.

Weitere Informationen über das Engagement von Sainsbury's für Plan for Better finden Sie unter:
https://www.about.sainsburys.co.uk/sustainability/plan-for-better

Weitere Informationen über das Engagement von Sainsbury's für flexible Kunststoffe finden Sie hier:
https://www.about.sainsburys.co.uk/sustainability/plan-for-better/our-stories/2021/flexible-plastics